Erklärung zur Barrierefreiheit

RICHTLINIE ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Unternehmen Arovet Veterinaris
hat sich verpflichtet, Ihre Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Endgeräte im öffentlichen Sektor oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

 

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website www.arovet.net, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

 

STATUS DER EINHALTUNG

Diese Website entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 nur teilweise, da die nachstehend aufgeführten Aspekte nicht den Anforderungen entsprechen.

 

INHALT NICHT ZUGÄNGLICH

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:


  • Nichtkonformität:
  • Bei einigen Seiten ist der Titel nicht korrekt definiert – Anforderungsnummer 9.2.4.2 Seitentitel der UNE-EN 301549:2022
  • Es kann vorkommen, dass einige Bilder keine oder keine korrekte Alternative haben – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte UNE-EN 301549:2022
  • Es kann Überschriften geben, die unklar oder kurz gefasst sind oder die nicht überschrieben werden sollten – Anforderung Nr. 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 301549:2022
  • Es kann Formularfelder geben, in denen Ihre Bezeichnung falsch ist oder nicht existiert – Anforderung Nr. 9.2.5.3 Aufnahme der Bezeichnung in den Namen der UNE-EN 301549:2022 und Anforderung 9.3.3.2 Bezeichnungen oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022
  • Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.


Es gibt möglicherweise Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.

 

Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht in dieser Einheit entwickelt wurden und auch nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Bürodateien von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

 

BEOBACHTUNGEN UND KONTAKTDATEN

Sie können Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen [Artikel 10.2.a) der Regierungsverordnung 1112/2018] wie folgt vornehmen:

  • Melden Sie jegliche Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Website.
  • Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
  • Weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Zugänglichkeit der Website können Sie telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer stellen.


Sie können präsentieren:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der RD 1112/2018
  • Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu folgendem Thema:
  • Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 ausgenommen sind.
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, um eine unverhältnismäßige Belastung darzustellen.


Bei einem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Tatsachen, Gründe und der Antrag selbst, die belegen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt, in voller Klarheit dargelegt werden.